Menschen- und Grundrechte in der EU
Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht.
Aus dem Inhalt:
[...] gerichtlich vorgehen. Dies gilt auch für eine Verletzung der so genannten „Nichtdiskriminierungsklauseln“, die einen besonderen Aspekt [...]
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